Zielbeschreibung der Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel (EBK)
Das Ziel des EBK ist es, zusammen mit der KVG die Umsetzung der Maßnahmen in der verkehrstechnischen Infrastruktur voranzubringen. Die stärkere Nutzung elektrisch betriebener Fahrzeuge für den ÖPNV steht innerhalb des Vorhabens im Vordergrund, sodass zum einen die Schaffung einer ausreichenden Ladeinfrastruktur im Streckennetz umgesetzt sowie eine höhere Auslastung der Verkehrsmittel erzielt werden soll.
Als Ergebnis dieser identifizierten Maßnahmen wird in erster Linie eine kurzfristige Reduzierung der NOx-Belastung in der Landeshauptstadt Kiel erwartet, welche einhergeht mit der Elektrifizierung des Individualverkehrs sowie des öffentlichen Nahverkehrs. Im weiteren Projektverlauf soll die neue Infrastruktur genutzt werden, um das elektrische Netz zu stützen und den zukünftig erforderlichen Ausbau des elektrischen Netzes, welcher bei einer weiter fortschreitenden Elektrifizierung zu erwarten ist, zu minimieren. Die LHK strebt an, Modellstadt für Elektromobilität zu werden (Ratsbeschluss Drs.1058/2017). Dafür ist u.a. eine optimierte Netzinfrastruktur zur ausreichenden Energieversorgung von privaten Haushalten, Wirtschaft, Behörden und städtischer Infrastruktur notwendig. Die Bestrebungen der Stadt Kiel gehen einher mit weiteren Aktivitäten bzw. Beschlüssen, welche im Folgenden kurz genannt sind:
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Erstellung eines Green-City-Plans zur Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität aus dem Sonderprogramm zur Förderung der Erstellung von Masterplänen auf der Grundlage der Förderrichtlinie „Automatisiertes und vernetztes Fahren“
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Aktionsprogramm zur Luftreinhaltung (siehe auch Green-City-Plan) beinhaltet die Drucksache öffentlich 1063/2017 (7.11.2017 Innen- und Umweltausschuss)
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Antrag der Ratsversammlung für saubere Luft zur Vermeidung von Fahrverboten Drucksache öffentlich 0238/2018 sowie Hinweis auf Erfordernis für die Landstromanbindung im Kieler Hafen
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Konzept zur Einführung der E-Mobilität in den Linienbussen des ÖPNV der Landeshauptstadt Kiel (Drucksache öffentlich 1226/2017 (18.01.2018 Ratsversammlung)) sowie dem 2. Sachstandsbericht über die Einführung der E-Mobilität in den Linienbussen des ÖPNV der Landeshauptstadt Kiel und Konzeptfortschreibung 2023 – 2024 ff. (Drs. 0628/2021)
Die Landeshauptstadt Kiel hat in Absprache mit der KVG den Umbau von vier Endhaltestellen für die Ladung von Elektrobussen geplant und umgesetzt. Der EBK baut zudem zusammen mit der KVG seine Busbetriebshöfe für die Nutzung durch Elektrobusse - insbesondere die Voraussetzungen für die Ladung – um. Mit Hilfe der Verlängerung bis zum 31.12.2023 strebt das Kielflex-Konsortium und hier insbesondere der Eigenbetrieb Beteiligungen zusammen mit der KVG an, eine weitere Busendhaltestelle mit dem notwendigen Netzanschluss für den Aufbau von Ladeinfrastruktur kostenneutral durch Umschichtungen auszustatten. Durch die Verlängerung wird das Projekt Kielflex das anvisierte Ziel, als Leuchtturmprojekt für urbane Integration und Management von Ladeinfrastruktur zur Reduzierung der NOx-Emissionen zu fungieren, erreichen und genauere Erkenntnisse zum Systembetrieb erlangen, wodurch die Transferfähigkeit auf andere Kommunen und Städte erhöht wird.